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Mit dem Eis wurde es nichts für die Zehntklässler eines Gymnasiums aus dem rheinland-pfälzischen Germersheim. Das hatte der AfD-Politiker Stephan Brandner versprochen — für den Fall, dass er vor dem höchsten deutschen Gericht gewinnt. Doch an einen Erfolg glaubt er im Foyer des Bundesverfassungsgerichts kurz vor dem Urteil selbst nicht mehr.
Wenige Minuten später die Gewissheit: Die AfD scheitert in Karlsruhe mit zwei Organklagen, ihr Recht auf Vorsitzposten in Bundestagsausschüssen feststellen zu lassen. Sowohl die Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze als auch die Abwahl Brandners vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich im Rahmen der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestags, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König.
Der Stein des Anstoßes
In der aktuellen Legislaturperiode hatten Kandidaten der AfD bei Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen die erforderliche Mehrheit verpasst — und damit keinen Ausschussvorsitz bekommen, obwohl der Fraktion nach ihrer Stärke drei Posten zustehen würden. Die AfD sah ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags verletzt und wandte sich mit einer Organklage an den Senat in Karlsruhe (Az. 2 BvE 10/21).
Der übliche Weg
Nach der Geschäftsordnung des Bundestags bestimmen die Ausschüsse ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter «nach den Vereinbarungen im Ältestenrat». Faktisch gibt es ein unter den Fraktionen abgesprochenes Verfahren, das sich nach der Stärke der einzelnen Fraktionen richtet. Durch sie wird eine Reihenfolge festgelegt, nach der die Fraktionen Zugriff auf Ausschussvorsitze haben. Fraktionen dürfen selbst entscheiden, in welchem der noch freien Ausschüsse sie Vorsitzende stellen. An die AfD waren so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen.
Eine Wahl der Vorsitzenden durch den Ausschuss ist unüblich. Normalerweise wird die Personalentscheidung durch die anderen Fraktionen akzeptiert. Dies war zu Beginn der laufenden Wahlperiode aber dort anders, wo die AfD den Vorsitzenden stellen sollte. Hier verlangten die anderen Ausschussmitglieder eine Wahl, bei der sie dann den AfD-Kandidaten durchfallen ließen.