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Die Bundesregierung verschärft die Regeln für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger. Bei Ablehnung einer Arbeit müssen sie bald mit höheren Strafen rechnen. Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Wer etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlicheren, nämlich 30 Prozent betragenden Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter ohne Grund nicht wahrnimmt, soll eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat erhalten.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, wer nicht mitziehe oder durch Schwarzarbeit betrüge, «muss mit härteren Konsequenzen rechnen». Die Änderungen sollen im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Heil: «Vermittlung bleibt der Kern»
Auch Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung gemindert werden. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, einen Verdacht auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Heils Entwurf — eine sogenannte Formulierungshilfe — soll die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der geplanten Wachstumsinitiative der Koalition umsetzen.
Das Ziel: «Mehr Verbindlichkeit, mehr Arbeitsmarktintegrationen und mehr Fairness im Sozialstaat», so Heils Ministerium. «Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen», betonte Heil.