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Umstrittenes Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

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Das neue Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es ab sofort, Geschlechtseinträge und Vornamen ändern zu lassen. Kritik kommt von einer UN-Expertin für Frauenrechte.
Seit diesem Freitag ist das neue sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Es erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Die Ampel-Koalition hatte es im April begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt.
Ab sofort reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern – statt wie
bisher zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss. Dabei gibt es jetzt vier Möglichkeiten: männlich, weiblich, divers –oder keine
Angabe, also dass der bisherige Eintrag auch ersatzlos gestrichen werden kann.
Drei Monate Bedenkzeit
Zuvor galt über 40 Jahre lang das umstrittene sogenannte Transsexuellengesetz. Damit war für Betroffene eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden. Das
Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen des Gesetzes mehrfach in Teilen
für verfassungswidrig erklärt und auf demütigende Verfahren für Betroffene
hingewiesen.
Nun reicht eine Anmeldung beim Standesamt, nach drei Monaten kann die Erklärung abgegeben werden und die Änderung erfolgen. Die Anmeldung dafür war bereits seit August möglich. Die dreimonatige Wartefrist dient nach Angaben des Familienministeriums unter anderem als Bedenkzeit für die Person.
Erneut geändert werden kann der Geschlechts- und Vornamenseintrag frühestens nach zwölf Monaten.

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