Deutschlands höchstes Finanzgericht hat der Bundesregierung eine Sorge genommen: Die Neuregelung der Grundsteuer kann bleiben, wie sie ist. Doch Millionen Eigentümer sind enttäuscht.
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Deutschlands höchstes Finanzgericht hat der Bundesregierung eine Sorge genommen: Die Neuregelung der Grundsteuer kann bleiben, wie sie ist. Doch Millionen Eigentümer sind enttäuscht.
Stand: heute, 09:41 Uhr
Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform des Bundes ist rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof in München (BFH) hat in zweiter Instanz die Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die Neuregelung zurückgewiesen. Diese sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Länder.
Deutschlands höchstes Finanzgericht sieht in der Verwendung dieser pauschalen Durchschnittswerte jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das verkündete der 2. Senat des BFH unter Leitung seiner Vorsitzenden Franceska Werth. Pauschale Festsetzung bedeutet, dass die Finanzämter nicht Mieteinnahmen und Bodenwert für jede Wohnung einzeln ermitteln müssen, sondern sich mit Durchschnittswerten begnügen dürfen.
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Deutschland — in German Ungerecht für Eigentümer?: Bundesfinanzhof lehnt Klagen gegen Grundsteuer-Reform ab