Beim Konflikt um Schwangerschaftsabbrüche in einem katholischen Krankenhaus in Lippstadt hat Chefarzt Joachim Volz vor dem Landesarbeitsgericht Recht bekommen. Das Klinikum darf ihm Abbrüche weder in der Klinik noch in seiner Praxis verbieten.
Beim Konflikt um Schwangerschaftsabbrüche in einem katholischen Krankenhaus in Lippstadt hat Chefarzt Joachim Volz vor dem Landesarbeitsgericht Recht bekommen. Das Klinikum darf ihm Abbrüche weder in der Klinik noch in seiner Praxis verbieten.
In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am „Klinikum Lippstadt — Christliches Krankenhaus“ hat der Chefarzt Joachim Volz am Donnerstag einen Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm erzielt. Das „Klinikum Lippstadt — Christliches Krankenhaus“ darf demnach dem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche nicht untersagen. Das gilt auch für die Privatpraxis des Arztes. (AZ: 18 SLa 685/25)
Der Arzt klagte in dem Berufungsverfahren gegen zwei Weisungen des fusionierten „Klinikum Lippstadt — Christliches Krankenhaus“, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen.
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Deutschland — in German Neues Urteil: Katholische Klinik darf Chefarzt Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht verbieten