Домой Deutschland Deutschland — in German Zschäpe und die „wahren Gefühle“

Zschäpe und die „wahren Gefühle“

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NewsHubBeate Zschäpe hat erklärt, warum sie im NSU-Prozess nie Gefühle zeigt. Das Opfer ist mal wieder sie selbst.
Für Beate Zschäpe entscheidet sich in diesen Monaten, wie es mit ihrem Leben weitergeht. Eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen der Mittäterschaft an zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen der rechten Terrorzelle NSU ist höchstwahrscheinlich. Ebenfalls im Raum steht die anschließende Sicherungsverwahrung wegen anhaltender Gefährlichkeit – das würde Jahrzehnte hinter Gittern bedeuten, womöglich bis zum Tod.
Im Zentrum dieser Überlegungen steht das Gutachten, das der Psychiater Henning Saß über die Hauptangeklagte im NSU-Prozess erstellt hat. Er hält Zschäpe nicht nur für schuldfähig, sondern auch für anhaltend gefährlich, sie habe einen „Hang“ zu Straftaten.
Eigentlich soll Saß das Dokument an diesem Dienstag verlesen, es ist die erste Sitzung nach der Weihnachtspause. Doch zuvor meldet sich Zschäpes Anwalt Mathias Grasel. Er will eine Erklärung im Namen seiner Mandantin abgeben. Es handle sich um eine Stellungnahme zu dem Gutachten, das bereits schriftlich vorliegt – allerdings schon seit über zwei Monaten. Die Verteidigung hat sich Zeit gelassen.
Grasel beginnt mit einer Schilderung des ersten Prozesstags, als Zschäpe den Sitzungssaal betrat und Dutzende Reporter „wie eine Wand“ vor ihr gestanden hätten. Zschäpe war allein, ihre Anwälte standen noch nicht hinter der Anklagebank. Darum habe sie den Fotografen instinktiv den Rücken zugedreht. „Ohne diese Reflexhandlung hätte ich wohl den Tag nervlich nicht durchgehalten“, verliest der Anwalt. Das Kehren des Rückens sei anschließend ein Ritual geworden, ihr „Schutzraum“, der ihr Sicherheit gegeben habe.
Ähnliche Schilderungen tauchen wiederholt in der Erklärung auf. Wann immer Zschäpe auf Journalisten oder Nebenklagevertreter, vor allem aber auf Gutachter Saß, desinteressiert wirkte, will sie in Wahrheit ihre Gefühle verborgen haben. Nötig gewesen sei das aus Selbstschutz. Sie habe vermeiden wollen, in der Verhandlung zusammenzubrechen. Zudem sei sie ständig in der Furcht gewesen, dass sie „wegen falsch verstandener Mimik zu etwas verurteilt werden könnte, was ich nicht getan habe“.

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