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Einreiseverbot für Russlands Kandidatin bei Song Contest in Ukraine « DiePresse.com

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Russlands Kandidatin für den Song Contest darf nicht in das Gastgeberland Ukraine einreisen. Denn sie war zuvor auf der Krim aufgetreten.
Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hat nun endgültig auch den Eurovision Song Contest erreicht: Der ukrainische Geheimdienst SBU hat Russlands Teilnehmerin Julia Samoilowa (auch Yulia Samoilova) für den Eurovision Song Contest (ESC) 2017 die Einreise verboten. Dadurch kann die Sängerin nicht beim 62. ESC Mitte Mai in Kiew auftreten. Sie dürfe für drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen, sagte Geheimdienstsprecherin Jelena Gitljanskaja.
Die Entscheidung sei aufgrund von früheren Verstößen gegen ukrainische Gesetze getroffen worden, berichtet die Agentur Interfax. Anlass ist ein aus ukrainischer Sicht illegaler Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektiert hatte.
Reisen auf die Krim über Russland sind seit der Annexion von ukrainischer Seite verboten und werden mit einer mehrjährigen Einreisesperre geahndet.

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