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Verbraucher: Insolvente Organisation kann nicht erben

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Düsseldorf (dpa/tmn) — Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einem Testament frei bestimmen. Dabei können auch Vereine als Erben eingesetzt werden. Ist
Düsseldorf (dpa/tmn) — Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einem Testament frei bestimmen. Dabei können auch Vereine als Erben eingesetzt werden. Ist allerdings zum Beispiel der eingesetzte Tierschutzverein zum Zeitpunkt des Todes insolvent, erbt die Nachfolgeorganisation.
In dem verhandelte Fall hatte ein Erblasser testamentarisch ein bestimmtes Tierheim zu seinem Alleinerben eingesetzt. Dieser Verein geriet aber Jahre nach der Errichtung des Testamentes in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter übertrug noch vor dem Tod des Erblassers zur Fortführung des Geschäftsbetriebes das Inventar des Tierschutzvereins an einen Käufer. Dieser betreibt unter der im Testament aufgeführten Anschrift das Tierheim des Insolvenzschuldners weiter.

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