Gefährder und verurteilte Extremisten können künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD Gesetze zur elektronischen
Gefährder und verurteilte Extremisten können künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD Gesetze zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Die Opposition stimmte gegen die Vorlagen.
Die Überwachung der Gefährder ist im BKA-Gesetz geregelt: Die Fußfessel darf auf richterliche Anordnung dann vorgeschrieben werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) räumte in der Bundestagsdebatte ein, dass die Fußfessel für Gefährder nicht die „allein selig machende Lösung“ im Kampf gegen den Terrorismus sei.
Das Gesetz gilt aber nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länder zuständig: Sie müssen eigene Gesetze beschließen, wenn sie in ihrem Bereich ebenfalls elektronische Fußfesseln für Gefährder wollen.
Nach dem ebenfalls am Donnerstagabend verabschiedeten weiteren Gesetz zur Aufenthaltsüberwachung soll die elektronische Fußfessel auch bei solchen extremistischen Straftätern zugelassen werden, die wegen schwerer Vergehen, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung terroristischer Vereinigungen verurteilt worden sind.