Mainz (dpa/tmn) — Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden. Sonst kann eine verbotene Maßregelung
Mainz (dpa/tmn) — Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden. Sonst kann eine verbotene Maßregelung vorliegen.
Aber nicht jede während der Probezeit ausgesprochene Kündigung ist eine solche Maßregelung. Die Kündigung kann auch aus anderen Gründen erfolgen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist (Az.: 8 Sa 152/16) .
In dem verhandelten Fall befand sich ein Kurierfahrer in einer sechsmonatigen Probezeit. Er war alleinerziehender Vater eines 2011 geborenen Sohnes. Während eines Urlaubs informierte er den Arbeitgeber, dass sein Sohn in der folgenden Woche operiert werde und er daher den Urlaub noch verlängern wolle.
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Deutschland — in German Arbeit: Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit meist verboten