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Immobilien — Ausstehendes Wohngeld: Gemeinschaft trägt Anwaltskosten

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Frankenthal (dpa/tmn) — Zahlt ein Eigentümer sein Wohngeld nicht, muss der Verwalter sich darum kümmern. Dies ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz,
Frankenthal (dpa/tmn) — Zahlt ein Eigentümer sein Wohngeld nicht, muss der Verwalter sich darum kümmern. Dies ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, wonach er für die Einnahme der Beiträge zu sorgen hat, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) .
Beauftragt der Verwalter dafür einen Anwalt, muss die Gemeinschaft die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit tragen, befand das Amtsgericht Frankenthal (Az.: 3a C 234/16) .
In dem Fall war der Anwalt für die Gemeinschaft tätig geworden und hatte den säumigen Eigentümer aufgefordert, die ausstehenden Beträge zu zahlen. Diese Tätigkeit wurde der Gemeinschaft als Auftraggeberin vom Anwalt in Rechnung gestellt.

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