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Prozess in Berlin: Haft nach Brandanschlag auf Obdachlosen

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Im Prozess um den Brandanschlag auf einen Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof sind die Urteile gefallen: Der 21-jährige Haupttäter muss wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Im Prozess um den Brandanschlag auf einen Obdachlosen in Berlin sind am Dienstag die Urteile gefallen: Ein 21-Jähriger muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die fünf anderen Angeklagten bekamen mildere Strafen.
Nach einer Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist der Haupttäter am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 21-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig und ließ damit den Vorwurf des versuchten Mordes fallen.
Nach ersten Informationen wurden zudem drei Mitangeklagte im Alter von 17 bis 18 Jahren wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen gemeinnützige Arbeit leisten.
Ein siebter Mitangeklagter war bereits zuvor zu zwei Wochen Jugendarrest wegen unterlassender Hilfeleistung verurteilt worden.
In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft zunächst den Vorwurf des versuchten Mordes gegen sechs der Angeklagten erhoben.

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