Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über Gebühren und Erstattungen bei Flügen, die ein Kunde nicht antreten kann. Die Verbraucherzentrale Bundesverband
Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über Gebühren und Erstattungen bei Flügen, die ein Kunde nicht antreten kann. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor deutschen Gerichten gegen Air Berlin geklagt, weil die Fluglinie eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhebt, wenn ein Passagier einen Spartarif-Flug storniert oder nicht antritt. Zudem monieren die Verbraucherschützer, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge, die Kunden nach einem nicht angetretenen Flug zurückverlangen könnten, nicht genau genug aufgeschlüsselt würden.