München (dpa) — Nach mehr als vier Jahren NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe:
München (dpa) — Nach mehr als vier Jahren NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.
Das sagte Bundesanwalt Herbert Diemer zum Abschluss des Anklage-Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Bis zu einem Urteil dauert es aber noch Monate.
Auch für die vier Mitangeklagten verlangte die Bundesanwaltschaft teils langjährige Haftstrafen: unter anderem 12 Jahre für den mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben, aber auch für den Mitangeklagten André E.. Dieser wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen, bis das Gericht über den Antrag der Anklage auf sofortige Untersuchungshaft entschieden hat. Dies soll am Mittwoch geschehen.
Nach Überzeugung der Anklage ist Zschäpe Mittäterin an allen Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds»: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen mit Dutzenden Verletzten sowie insgesamt 15 Raubüberfällen. Im November 2011 setzte Zschäpe zudem die letzte Fluchtwohnung des NSU in Zwickau in Brand.
Diemer sagte, Zschäpe habe sich bis zu dieser Tat möglicherweise nie selbst die Finger schmutzig gemacht. Der Bundesanwalt betonte aber: «Sie hat alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt.» Damit habe Zschäpe «fast schon massenhaft» Verbrechen gegen das Leben anderer Menschen begangen.
Zschäpe ist das einzige noch lebende ehemalige Mitglied des NSU. Ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 selbst erschossen.
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Deutschland — in German Prozesse: Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe für Zschäpe