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Prozesse: Verteidiger fordern für Zschäpe maximal zehn Jahre Haft

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Drei Tage haben Beate Zschäpes Verteidiger plädiert.
München (dpa) — Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben im NSU-Prozess eine maximal zehnjährige Haftstrafe für ihre Mandantin gefordert.
Die heute 43-Jährige sollte nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen Mittäterschaft oder Beihilfe an den zehn Morden und zwei Bombenanschlägen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU). Das sagten ihre Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel am Ende ihres Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien nicht erfüllt.
Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe dagegen lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin, sowie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Zschäpe soll alle Taten ihrer Freude Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewollt und unterstützt und einen Willen zur «Tatherrschaft» gezeigt haben — auch wenn sie bei den Morden und Anschlägen nicht mit dabei war.
Diese Argumentation wiesen Zschäpes Verteidiger zurück. Die in mehreren höchstrichterlichen Urteilen aufgestellten Kriterien für eine Mittäterschaft seien nicht erfüllt. Zschäpe sei kein gleichberechtigtes Gruppenmitglied gewesen. Die Morde und Anschläge seien allein von Böhnhardt und Mundlos begangen worden. Zschäpe sei nachweislich an keinem der Tatorte anwesend gewesen, habe nie eine Waffe abgefeuert und sei nicht in die Tatplanungen eingebunden gewesen. Und auch dass sie Kassenwart des Trios gewesen sein und das gemeinsame Leben im Untergrund erst ermöglicht haben soll, reiche für eine Verurteilung als Mittäterin oder wegen Beihilfe nicht aus.
«Den nachvollziehbaren Wunsch, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und für ihre abscheulichen Taten zu bestrafen, rechtfertigt es nicht, meine Mandantin als einzige Überlebende des Trios für die Taten der beiden Verstorbenen verantwortlich zu machen», sagte Grasel.

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