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Nachlese zum Kölner 'Tatort: Wacht am Rhein'

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NewsHubWie nah ist der “Tatort” an der Realität?
Das wachsende Angstgefühl, aus dem heraus sich Menschen zu privaten Bürgerwehren verbinden oder sich bewaffnen, ist seit der Silvesternacht 2015/16 Realität. So ist die Zahl der kleinen Waffenscheine stark gestiegen. 2016 wurden bundesweit fast 184.000 neu beantragt. Damit stieg die Gesamtzahl im Vergleich zum Vorjahr um gut 60 Prozent auf rund 470.000. Wer einen kleinen Waffenschein besitzt, darf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen verdeckt führen – und im Notfall damit schießen. Die Voraussetzung ist, dass der Bewerber volljährig ist und zuverlässig erscheint. Vielerorts wurden zudem Bürgerwehren gegründet, die ähnlich wie in dem Kölner Fall, in Vierteln, die verstärkt von Einbrechern heimgesucht wurden, patrouillieren.
Sind Bürgerwehren verboten?
Ein nachbarschaftlicher Zusammenschluss ist erlaubt. Jedoch dürfen sich Bürgerwehren nicht bewaffnen. Denn bewaffnete Gruppen sind laut Paragraf 127 Strafgesetzbuch untersagt. Das Durchsuchen von Personen oder die Feststellung ihrer Identität sind Aufgabe der Polizei und anderen Bürgern nicht erlaubt.

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