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Verfassungsgericht urteilt | NPD wird nicht verboten

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NewsHubDie NPD ist zwar in ihren Grundzügen verfassungsfeindlich – wird aber nicht verboten!
Heute Vormittag um 10 Uhr hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil verkündet: Der Antrag des Bundesrats, die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zu verbieten, wird abgelehnt.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkule (53), begründet das Urteil damit, die Gesinnung der NPD sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das „Potenzial“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen.
Wörtlich heißt es in der Urteil: „Es fehlt derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.”
BILD hatte schon im vergangenen Jahr berichtet, dass die Bundesregierung mit diesem Ergebnis – und der Klatsche für die Antragsteller – rechnet. Jetzt ist es amtlich: Der 2. Senat weist mit einem 300-Seiten-Urteil den Verbots-Antrag ab – stellt der NPD aber keinen Persilschein aus: Die Partei wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus.
Die NPD ist nach Ansicht des Gerichts zu bedeutungslos, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft in Gefahr bringen zu können. Die Gesinnung der Partei und ihr Konzept der „Volksgemeinschaft“ seien zwar menschenverachtend, rassistisch und wesensverwandt mit der Ideologie das Nationalsozialismus. Doch dies allein reiche nicht aus.
Entscheidend für ein Verbot wäre laut Urteil der Schritt von den verfassungsfeindlichen Zielen hin zur planmäßigen Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Bekämpfung müsse sich an objektiven konkreten Umständen festmachen lassen, sagte Voßkule.
„Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden”, sagte Voßkuhle. Ein Parteiverbot sei jedoch „kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot”. Voßkuhle wies ausdrücklich auf „andere Reaktionsmöglichkeiten” hin, etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber.
Beim Internationale Auschwitz Komitee (IAK) wurde die Entscheidung mit Entsetzen aufgenommen.
Es sei ein tragischer Tag für die wehrhafte Demokratie, sagte IAK-Vizepräsident Christoph Heubner. Er fragt: „Wie kann es sein, dass diejenigen, die den Holocaust nicht nur klammheimlich bejubeln und in vielen Kommunen ständig neue Kapitel des Hasses provozieren, im demokratischen Spektrum bleiben dürfen und vom Staat weiter bei Hetze und Gewalt gegen die Demokratie allimentiert werden?“ Das Urteil sei für die Holocaust-Überlebenden empörend und realitätsfern.
Bereits der erste Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003. Damals platzte das Verfahren, weil die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war.
Für das Verbot einer Partei braucht es einen zwingenden Grund sowie ein dringendes Bedürfnis geben. Die Richter fordern Hinweise dafür, dass durch die Partei ein unmittelbar bevorstehender Angriff auf die Demokratie droht.

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