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BGH: Eltern haften nicht für Einkäufe der Kinder über 0900-Nummern

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Wenn Kinder ohne das Wissen ihrer Eltern über 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Wenn Kinder ohne das Wissen ihrer Eltern über 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Eltern haften nicht für Einkäufe ihrer Kinder über 0900-Telefonnummern. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er bezog sich dabei auf eine gesetzliche Sondervorschrift im Telekommunikationsgesetz.
Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung von gut 1250 Euro zu begleichen. Ihr Sohn hatte mit 13 Jahren ein zunächst kostenloses Computerspiel gespielt. Virtuelle Extras konnten aber zugekauft werden.

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