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EuGH: Traubenzucker darf nicht als gesund beworben werden

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Obwohl Glucose die normale körperliche Betätigung unterstützt, darf Hersteller Dextro Energy nicht mehr damit werben. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
Dextro Energy darf für seine Traubenzuckerwürfel weiterhin nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben zu Glucose werben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies in einem am Donnerstag verkündeten Urteil den Einspruch des Unternehmens gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch begrüßte die Entscheidung und forderte von der Politik klare gesetzliche Regeln zu Gesundheitsversprechen bei der Lebensmittelwerbung.
Dextro Energy hatte 2011 die Zulassung mehrerer Aussagen beantragt, wie etwa: «Glucose trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei» oder «Glucose unterstützt die körperliche Betätigung».

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