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Oskar Gröning: Gnadengesuch von SS-Buchhalter abgelehnt

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Oskar Gröning wird nicht begnadigt. Der 96 Jahre alte Mann war im sogenannten Auschwitz-Prozess 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Der verurteilte SS-Buchhalter Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft in Lüneburg mit. Gröning soll seine Haft in Uelzen nun zügig antreten.
Der 96-Jährige war im sogenannten Auschwitz-Prozess 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte zugegeben, im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016.
Gröning hatte bereits versucht, rechtlich gegen das Urteil vorzugehen und sich aus gesundheitlichen Gründen als nicht haftfähig einstufen zu lassen.

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