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Gericht entscheidet im Streit um "Ballermann"-Party

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Das Oberlandesgericht München verkündet heute seine Entscheidung über die Marke ‘Ballermann’. Ein Ehepaar aus Niedersachsen, das ‘Ballermann’, ‘Ballermann 6’
Das Oberlandesgericht München verkündet heute seine Entscheidung über die Marke « Ballermann ». Ein Ehepaar aus Niedersachsen, das « Ballermann », « Ballermann 6 » und ähnliche Begriffe in den 1990er Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschützte Marke eintragen ließ, verlangt Geld für eine « Ballermann »-Party von einer früheren Diskothek in Cham in der Oberpfalz. Das Ehepaar will wegen Markenrechtsverletzung 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf rund 3000 Euro.

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