Terrorabwehr: Harsche Maßnahmen, begrenzte Wirkung
Am Wochenende hatten Union und SPD sich noch gegenseitig mit Vorwürfen überzogen, am Dienstagnachmittag war die Eintracht wiederhergestellt – zumindest zwischen dem sozialdemokratischen Bundesjustizminister Heiko Maas und CDU-Innenminister Thomas de Maizière: Als Konsequenz aus dem Terroranschlag in Berlin haben die beiden sich nun auf eine ganze Reihe von Maßnahmen geeinigt. Im Zentrum der Beschlüsse steht der härtere Umgang mit sogenannten Gefährdern, wie auch der Berliner Attentäter Anis Amri einer war.
So soll zum Beispiel ein neuer Haftgrund eingeführt werden, um ausreisepflichtige Ausländer in Abschiebehaft nehmen zu können, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr ausgeht. Zwar war dies im Prinzip auch bisher schon möglich, doch sollen nun die rechtlichen Voraussetzungen dafür abgesenkt werden.
Auch soll die Inhaftnahme eines Gefährders künftig nicht mehr daran scheitern können, dass seine Abschiebung nicht innerhalb von drei Monaten realisierbar ist, etwa weil das Heimatland nicht die entsprechenden Papiere ausstellt. Das war bei Amri der Fall. Man kann de Maizière und Maas insofern also zugute halten,
dass es an dieser Stelle tatsächlich eine Sicherheitslücke gibt, die nun
geschlossen werden soll.
Hier Klarheit zu schaffen ist auch mit Blick auf die
Stimmung in der Bevölkerung wichtig. Denn es ist ja richtig, dass sich die
Solidarität mit den Flüchtlingen, die tatsächlich auf unsere Hilfe angewiesen
sind, nur aufrecht erhalten lässt, wenn gegen diejenigen, die das Asylsystem
für terroristische Zwecke ausnutzen oder in Deutschland zu Terroristen werden, konsequent
vorgegangen wird.
Andererseits sollte der zusätzliche Sicherheitsgewinn durch diese Neuregelung nicht überbewertet werden. Schließlich besteht die Möglichkeit einer Abschiebehaft grundsätzlich nur bei Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Gefährder mit deutscher Staatsbürgerschaft oder gesichertem Aufenthaltsstatus sind davon ausgenommen.
Um beurteilen zu können, ob die geplante Änderung rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt, wird es zudem sehr darauf ankommen, wie der Begriff des Gefährders künftig definiert wird. Wann geht von jemandem eine so “erhebliche Gefahr” aus, dass es gerechtfertigt erscheint, ihn vor seiner Abschiebung bis zu 18 Monate lang zu inhaftieren? Hier dürfen die Schwellen nicht zu stark
abgesenkt werden, wenn der Rechtsstaat im Kampf gegen den Terrorismus nicht
sich selbst verlieren will.
Noch weit geringer als bei der Abschiebehaft dürfte der
sicherheitspolitische Gewinn bei der Fußfessel ausfallen. Auch die soll künftig
sogenannten Gefährdern angelegt werden können, und nicht mehr nur, wie bisher,
verurteilten Straftätern, die ihre Haft schon abgesessen haben, aber weiterhin
als gefährlich gelten.
Mit einer Fußfessel wird man Terrorverdächtige zwar
beispielsweise von Flughäfen oder Bahnhöfen fernhalten können, doch dass ein zu
allem entschlossener Terrorist sich dann eben ein anderes Anschlagsziel sucht,
den Supermarkt oder die U-Bahn-Station etwa, wird man auf diese Weise ebenso
wenig verhindern können wie, dass er weiterhin mit anderen Extremisten Kontakt
hält oder anderweitig terroristische Aktivitäten unterstützt. Um dies
mitzubekommen, bedürfte es schon einer tatsächlichen Observation, diese
allerdings wäre personalintensiv und deshalb teuer.
Viel wichtiger sind deswegen Maßnahmen, die sich nicht von heute auf morgen umsetzen lassen, die also keinen schnellen Prestigegewinn versprechen und – im Gegensatz zu dem jetzt Beschlossenen – Geld kosten: eine gute Personalausstattung der
Polizei, eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheits- und anderer Behörden sowie
zwischen Bund und Ländern und nicht zuletzt die mühsame Extremismusprävention.
Es ist erfreulich, dass Maas und de Maizière Letzteres immerhin ausdrücklich als zentrale Aufgabe benennen. Doch anders als bei Abschiebehaft und Fußfessel gibt es dazu bislang ebenso wenig Konkretes wie bei dem allgemeinen Bekenntnis, die Zusammenarbeit der europäischen Länder im Bereich der Sicherheit zu intensivieren. Dabei sind es diese Felder, auf denen die große Koalition zeigen muss, ob sie die Sicherheit wirklich verbessern kann und was ihr das wert ist.
© Source: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-01/terrorabwehr-thomas-de-maiziere-heiko-maas-sicherheit-fussfessel-abschiebehaft
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