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Karlsruhe erlaubt G20-Protestcamp in Hamburg unter Auflagen

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Ein großes Protestcamp von G20-Gegnern in Hamburg darf voraussichtlich starten – aber nur im behördlich erlaubten Rahmen.
Ein großes Protestcamp von G20-Gegnern in Hamburg darf voraussichtlich starten – aber nur im von den Behörden erlaubten Rahmen. Das Bundesverfassungsgericht hob ein generelles Verbot des im Stadtpark geplanten Camps im Eilverfahren auf.
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Geklagt hatte der Veranstalter des Protestlagers. Er hatte ursprünglich vom 30. Juni bis 9. Juli ein „Antikapitalistisches Camp“ mit bis zu 3000 Zelten und 10 000 Teilnehmern aus aller Welt geplant. Es ist als Protest gedacht gegen das Gipfeltreffen der G20-Staats- und -Regierungschefs am 7. und 8. Juli in der Hamburger Messe.
Das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt hatte eine Duldung des Camps Ende vergangener Woche kassiert und mit dem Schutz der Grünanlagen argumentiert. Diese Entscheidung hob das Bundesverfassungsgericht nun auf – allerdings unter Einschränkungen.

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