Das Verfassungsgericht hat das Verbot für das G20-Protestcamp im Hamburger Stadtpark aufgehoben. Allerdings dürfen die Behörden es nun verlegen. Auch zum Camp in Altona gibt es ein Urteil.
Der Streit über geplante Protestcamps gegen den G20-Gipfel in Hamburg hat am Mittwochabend weitere juristische Wendungen genommen: Während das Bundesverfassungsgericht ein generelles Verbot für ein Lager im Stadtpark aufhob, bestätigte das Verwaltungsgericht in Hamburg das Nein zum Camp im Altonaer Volkspark.
Zunächst fiel das Urteil in Karlsruhe: Das Verfassungsgericht entschied im Eilverfahren, dass das generelle Verbot des großen Stadtpark-Lagers aufgehoben wird. Ob die G20-Gegner mit der Entscheidung zufrieden sind, darf aber bezweifelt werden: Laut dem Urteil darf die Hansestadt das geplante Camp im Umfang beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort verlegen.
Nun muss die Hansestadt sehr schnell noch einmal über das geplante Protestcamp entscheiden. Je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, können die Organisatoren erneut in einem Eilverfahren gerichtlich dagegen vorgehen. Um unter dem Zeitdruck die Nachteile für beide Seiten möglichst gering zu halten, kommen die Richter den Aktivisten und der Stadt ein Stück weit entgegen: Die Rede ist von einem „Ausgleich“, der den Organisatoren die Durchführung des Camps „möglichst weitgehend ermöglicht“. Anderseits müssten aber nachhaltige Schäden des Stadtparks verhindert werden.