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Skandal um Brustimplantate: BGH verweigert Schmerzensgeld

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Vor sieben Jahren flog der Betrug auf: Allein in Deutschland hatten Tausende Frauen die minderwertigen Brustimplantate eines französischen Herstellers bekommen. Dieser wurde vom TÜV Rheinland beaufsichtigt. Jetzt aber ist eine Frau mit ihrer Klage gescheitert.
Vor sieben Jahren flog der Betrug auf: Allein in Deutschland hatten Tausende Frauen die minderwertigen Brustimplantate eines französischen Herstellers bekommen. Dieser wurde vom TÜV Rheinland beaufsichtigt. Jetzt aber ist eine Frau mit ihrer Klage gescheitert.
Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz abgewiesen. Die Prüfer hätten bei der Überwachung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt, hieß es zur Begründung.
PIP hatte bis zum Auffliegen des Betrugs im Jahr 2010 Implantate mit nicht für diese Zwecke zugelassenem Industrie-Silikon gefüllt.

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