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Bundesgerichtshof hebt Bewährung für Kölner Autoraser auf

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Weil sie ein illegales Autorennen in Köln fuhren, starb eine 19-jährige Studentin. Jetzt hat der BGH entschieden, dass die Strafen zu milde waren.
Es war ein Frühjahrsabend in Köln, April 2015, Stadtteil Deutz auf der rechten Rheinseite. Zwei Männer stehen mit ihren Autos an einer Ampel. Einer fährt BMW, der andere Mercedes, 171 und 233 PS. Spontan entschließen sie sich zu einem Rennen. Geben Gas, fahren dicht hintereinander in Richtung der knapp eineinhalb Kilometer entfernten Rheinterrassen. In einer langgezogenen Linkskurve verliert einer der Fahrer die Kontrolle über sein Auto. Sein Wagen kommt von der Fahrbahn ab und erfasst eine Radfahrerin. Sie wird so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus stirbt. Wie sich später herausstellt, war das Auto mit Tempo 95 unterwegs. Erlaubt sind an dieser Stelle 50 Stundenkilometer.
Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Fall entschieden. Die Richter hoben am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz teilweise auf. Das Landgericht Köln hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren auf Bewährung und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Die BGH-Richter beanstandeten nun zwar nicht das Strafmaß an sich, aber die Tatsache, dass die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. „Das Landgericht Köln hat sich nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, wie sich die Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirkt“, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Urteilsbegründung.

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