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Hamburg: Frist zu Abschiebung des Messerangreifers verpasst

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Der Messer-Attentäter von Hamburg hätte offenbar schon 2015 nach Norwegen ausgewiesen werden können. Doch die deutschen Behörden reagierten zu langsam.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat es einem Medienbericht zufolge wegen eines formalen Fehlers versäumt, den Messerangreifer in einem Hamburger Supermarkt abzuschieben. Bei dem Angriff vom vergangenen Freitag hatte der Mann ein Messer aus dem Sortiment des Supermarkts genommen und damit einen Kunden erstochen, einen weiteren verletzte er lebensbedrohlich.
Auf der Straße außerhalb des Marktes stach er auf drei weitere Personen
ein. Er wurde schließlich von Passanten gestellt.
Laut Spiegel soll die Behörde 2015 versucht haben, den Mann nach Norwegen zurückzuschicken. Hier hatte der Palästinenser vor seinem Aufenthalt in Deutschland vergeblich einen Asylantrag gestellt. Obwohl Norwegen nicht der EU angehört, hat es sich trotzdem dem Dublin-System verpflichtet. So konnte die deutsche Behörde ein Rücknahmeersuchen stellen. Das geschah nach Spiegel -Informationen am 14. Juli 2015 – und damit genau einen Tag zu spät.
Weil die Frist für die Rücknahme bereits abgelaufen gewesen sei, sollen sich die norwegischen Behörden geweigert haben, den Mann wiederaufzunehmen. Somit waren die deutschen Behörden für den Mann zuständig.

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