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Karlsruher Urteil: Wohnen bald viel teurer?

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Die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland ist verfassungswidrig: Das Urteil des Bundesverfassungegerichts könnte für viele Hamburger sehr teure Konsequenzen haben.
Dieses Urteil könnte das Wohnen in Hamburg noch deutlich teurer machen: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die jetzige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Westdeutschland verfassungswidrig ist. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen laut den Karlsruher Richtern gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Bis Ende 2019 muss eine Neuregelung geschaffen werden.
Geklagt hatten mehrere Grundstückseigentümer, die Berechnung der Grundsteuer ungerecht finden. Grundsätzlich gilt: Je wertvoller das Grundstück, desto höher die Grundsteuer. Wie viel die Grundstücke wert sind, wurde aber seit Jahrzehnten nicht mehr festgestellt: Im Westen Deutschlands wurde zuletzt im Jahr 1964 bewertet, im Osten geht die Bewertung sogar auf das Jahr 1935 zurück.
Die Hamburger Finanzbehörde hatte vor dem Urteil Beispielrechnungen vorgelegt, wie sich die Grundsteuer ändern könnte, wenn man die Preisentwicklung der Grundstücke neu bewerten würde. Demnach könnte die Grundsteuer etwa für ein 1900 erbautes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 97 Quadratmetern in Hamburg-Allermöhe von 65 Euro im Jahr auf 1.500 Euro klettern.
Für eine 1955 gebaute 44-Quadratmeter-Wohnung in Eimsbüttel fallen derzeit 126 Euro Grundsteuer pro Jahr an, die dann auf 1.

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