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Immobilien: Was in der Garage abgestellt werden darf

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Parkraum ist in vielen Städten knapp.
Berlin (dpa/tmn) – Zu wenig Platz in der Wohnung? Kein Problem: Die alten Umzugskisten können ja auch auf dem Stellplatz in der Tiefgarage abgestellt werden.
Irrtum – denn auch wenn für den Stellplatz Miete gezahlt wird, darf dort längst nicht alles abgestellt werden, erklärt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin: „Sowohl Garagen als auch Stellplätze dürfen vom Mieter grundsätzlich nur zum vertragsgemäßen Zweck genutzt werden.“
Was darf denn in der Garage alles abgestellt werden?
Alexander Wiech: Das kommt darauf an, was genau geregelt ist. Im Mietvertrag kann zulässigerweise vereinbart werden, dass die Garage oder der Stellplatz nur zum Abstellen eines Autos überlassen wird. Wenn der Mietvertrag hierzu keine Angaben enthält, wird der Umfang einer vertragszweckgemäßen Nutzung durch Auslegung ermittelt.
Vom Vertragszweck her – also der Entlastung des ruhenden Verkehrs sowie einem Schutz der Fahrzeuge vor Diebstahl oder Beschädigung – sind im Falle der Garage auch das Abstellen von Motorrädern, Fahrrädern sowie damit verbundener Zubehörteile wie zum Beispiel der Winterreifen oder erforderlichen Werkzeugs umfasst.

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