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Eilantrag abgelehnt: Vorerst kein Dieselfahrverbot in Frankfurt

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In Frankfurt wird es vorerst keine Dieselfahrverbote geben. Der Verwaltungsgerichtshof hat einen entsprechenden Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt. Jetzt fällt die Entscheidung in einem Berufungsverfahren.
Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung wird es in Frankfurt ab dem 1. Februar 2019 keine Fahrverbote für Dieselfahrer geben. Das gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung bekannt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor dem VGH durchsetzen wollen, dass die Fahrverbote trotz des laufenden Rechtsstreits mit dem Land ab Februar umgesetzt werden.
Zugleich ließ der VGH die Berufung des Verfahrens zu, die das Verwaltungsgericht Wiesbaden in erster Instanz abgelehnt hatte. Das Wiesbadener Gericht hatte Anfang September einer Klage der DUH stattgegeben. Damit verpflichtete es die Stadt Frankfurt, im Innenstadtbereich zum 1. Februar 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und ab dem 1. September für Euro-5-Diesel einzurichten. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit zu einer Berufung abgelehnt.
Gegen dieses Urteil hatten das Land Hessen und die Stadt Frankfurt Klage eingereicht und die Zulassung zu einer Berufung beantragt.
Unabhängig von der Entscheidung über ein Berufungsverfahren wollte die Deutsche Umwelthilfe mit ihrem Eilantrag eine vorzeitige Teilsperrung zum 1.

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