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EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

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Seit 1. Jänner erhalten in Österreich viele Arbeitnehmer mit Kindern im Ausland weniger Familienbeihilfe. Die EU-Kommission sieht in der Indexierung eine Vertragsverletzung. Familienministerin Bogner-Strauß nimmt die Situation gelassen.
Die EU-Kommission hat offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland eingeleitet. Das teilte die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen am Donnerstag in Brüssel mit. Bei der Verfahrenseröffnung handelt es sich um einen ersten Schritt. Nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den Europäische Gerichtshof (EuGH) zu bringen.
Thyssen verurteilte die österreichische Regelung mit scharfen Worten. „Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU“, sagte die EU-Kommissarin. Die Maßnahme, die Österreich gesetzt habe, verhindere nicht einen „Sozialtourismus“, sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Vor allem in den osteuropäischen Ländern führt die Indexierung zu eine deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe.
Die Analyse der EU-Kommission habe erneut bestätigt, dass die österreichische Gesetzgebung nicht im Einklang mit EU-Recht stehe, erklärte Thyssen. Die Kommissarin stellte die Frage in den Raum, was nach einer Indexierung der Familienbeihilfe „noch kommen“ würde, etwa die Einschränkung von Pensionszahlungen in der EU. Sie verwies darauf, dass unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr der Beschluss zur Errichtung einer Europäische Arbeitsbehörde getroffen wurde.

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