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VW muss Schadenersatz für manipulierte Dieselautos zahlen

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Ein Urteil mit Strahlkraft: Volkswagen wird im Dieselskandal zur Rechenschaft gezogen. Betroffene Autobesitzer haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, entschied der Bundesgerichtshof. Der Konzern kündigte nun Einmalzahlungen an.
Für Zehntausende Dieselfahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Die Bundesrichter gingen von einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung“ durch den Konzern aus.
Das Verhalten von VW sei als „sittenwidrig zu qualifizieren“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Der Konzern habe durch „bewusste Täuschung“ die Wagen mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht. Das Vorgehen verstoße gegen „die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr“.
Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Volkswagen kündigte an, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als „pragmatische und einfache Lösung“ anbieten, erklärte der Konzern am Montag.

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