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Kurzarbeit: Frist nicht verpassen

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Bis Ende Juni für März abrechnen
Arbeitgeber aufgepasst: Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. …

Bis Ende Juni für März abrechnen
Arbeitgeber aufgepasst: Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Und zwar besteht bis zum 30. Juni letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen.
Grund: Unternehmen haben rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen.

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