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So kommen langjährig Versicherte nach Insolvenz in Frührente

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Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann früher als andere in Rente gehen. Beim Berechnen der Mindestversicherungszeit kann es auch auf Zeiten …
Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann früher als andere in Rente gehen. Beim Berechnen der Mindestversicherungszeit kann es auch auf Zeiten der Arbeitslosigkeit ankommen. Besonders langjährig Beschäftigte können nach einer Insolvenz ihres Arbeitgebers einen Anspruch auf Frühverrentung haben. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts, auf die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Demnach werden für die Rentenberechnung auch dann Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt, wenn der Betroffene zuletzt nicht mehr beim insolventen Arbeitgeber, sondern bei einer Transfergesellschaft beschäftigt war (Az.: L 1 R 457/18). Vom Arbeitsverhältnis in die Transfergesellschaft Im konkreten Fall war der spätere Kläger bis Ende Januar 2012 bei einer Aktiengesellschaft (AG) und nach deren Insolvenzanmeldung noch bis zum 31.

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