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Ausnahmen gelten bis Ende März

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Die Ausnahmebestimmungen für sogenannte Covid-19-Risikogruppen werden bis Ende März 2021 verlängert. Das gaben Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Montag bekannt.
Die Verlängerung war notwendig geworden, weil die bisher geltende Verordnung mit Jahresende ausläuft. Für Erwerbstätige, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören, gilt damit weiterhin ein besonderer Schutz am Arbeitsplatz. Sind Homeoffice oder andere Schutzmaßnahmen nicht möglich, kann der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bezahlt freigestellt werden. Voraussetzung ist weiterhin die Vorlage eines Risikoattests, das vom Arzt ausgestellt wird. Im Frühjahr 2021 wird die COVID-Lage dann neuerlich evaluiert. Sollte es notwendig sein, könnte die Verordnung zur Freistellung von Risikogruppen dann auf gesetzlicher Basis bis längsten Juni 2021 verlängert werden. Gesundheitsminister Anschober betonte, dass für Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben und im Erwerbsleben stehen damit „bestmöglichen Schutz“ geboten werde.

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