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In NRW gilt ab Montag Spezialmaskenpflicht

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Wer in NRW ab Montag Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen. Dann sind an diesen Orten nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken erlaubt. Auch einigte sich die Landesregierung darauf, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit abzuschaffen.
Düsseldorf. Ab Montag müssen in Nordrhein-Westfalen OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken in Bussen und Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen und Gottesdiensten getragen werden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde.

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