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Kompromiss bei Kinderrechten im Grundgesetz stößt auf Kritik

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Nach langem Streit hat sich die Koalition auf eine Linie beim Thema Kinderrechte ins Grundgesetz geeinigt. Ob es mit der Verfassungsänderung bis zur Bundestagswahl klappt, …
Nach langem Streit hat sich die Koalition auf eine Linie beim Thema Kinderrechte ins Grundgesetz geeinigt. Ob es mit der Verfassungsänderung bis zur Bundestagswahl klappt, ist trotzdem offen. Es braucht große Mehrheiten und es gibt viel Kritik. Oppositionspolitiker und Kinderschutzorganisationen haben die Einigung von Union und SPD zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz grundsätzlich begrüßt. Als deutlich zu schwach kritisierten Grüne, Linke und Organisationen wie UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund oder das Deutsche Kinderhilfswerk allerdings die konkret vorgesehene Formulierung für die geplante Verfassungsänderung. Ob das Vorhaben bis zur Bundestagswahl abgeschlossen werden kann, ist offen, denn Union und SPD brauchen dafür auch Oppositionsstimmen. Das Grundgesetz kann nur mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Nach Angaben aus der SPD-Fraktion beriet eine Koalitionsarbeitsgruppe am Dienstagabend noch abschließend über die genaue Formulierung für die Änderung. Dem Justizministerium zufolge solle Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, um folgende Passage ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren.

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