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Bundestag: Pflegereform mit Entlastungen und Tariflöhnen beschlossen

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Als eines der letzten größeren Vorhaben besiegelt die Koalition ein Pflegepaket: Damit soll Tarifbezahlung Pflicht werden, ohne dass Mehrkosten auf Pflegebedürftige durchschlagen.
Berlin (dpa) – Entlastung bei Zuzahlungen im Pflegeheim, höhere Löhne für Pflegekräfte, eine neue Finanzspritze für die Pflege vom Bund: Das sieht eine Pflegereform vor, die der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition noch kurz vor der Wahl beschlossen hat. Die Neuregelungen sollen 2022 greifen. Zur Finanzierung soll der Pflegebeitrag für Kinderlose leicht steigen. Von Sozialverbänden, Gewerkschaftern, Pflegebetreibern und Opposition kam breiter Protest. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, eine dauerhaft bessere Bezahlung solle die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen. Klatschen und Bonuszahlungen seien wichtig, dies reiche aber eben nicht. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, es sei gelungen, dass Pflegekräfte nicht gegen Pflegebedürftige ausgespielt würden. „Ordentliche Tariflöhne“ seien eine Frage von Anstand und Vernunft. Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Kordula Schulz-Asche (Grüne) sagte, es sei „bestenfalls ein Pflegereförmchen“. Die Zuschläge für Pflegebedürftige lösten Verarmungsprobleme nicht. Nicole Westig (FDP) sprach von einer „Mogelpackung“, die nicht solide gegenfinanziert und verfassungsrechtlich fragwürdig sei. Harald Weinberg (Linke) sagte, die Baustellen für die nächste Regierung seien noch größer geworden. Ulrich Oehme (AfD) sprach von „billiger Wahlkampftaktik“. Der Handlungsbedarf in der Pflege ist groß: Denn die Eigenanteile für Heimbewohner steigen seit Jahren rasant. Und um dringend benötigte Pflegekräfte zu gewinnen, steht neben Arbeitserleichterungen auch die Bezahlung im Blick. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt laut Arbeitsministerium nur knapp die Hälfte Tariflohn. Und ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den die Regierung für die gesamte Branche verbindlich machen wollte, war gescheitert. Ein Überblick über die Neuregelungen, mit denen sich abschließend auch noch der Bundesrat befassen soll: DIE PFLEGEBEDÜRFTIGEN: Heimbewohner sollen ab 1.

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