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Bundestag schafft Inzidenz als zentrale Größe ab

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Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes rückt die Zahl der Coronapatienten in den Krankenhäusern ins Zentrum, wenn es um neue Pandemiemaßnahmen geht. Zudem bekommen die Länder mehr Spielraum. Künftig müssen ferner Beschäftigte in Kitas, Schulen und Heimen ihre Arbeitgeber über den eigenen Impfstatus informieren.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes rückt die Zahl der Coronapatienten in den Krankenhäusern ins Zentrum, wenn es um neue Pandemiemaßnahmen geht. Zudem bekommen die Länder mehr Spielraum. Künftig müssen ferner Beschäftigte in Kitas, Schulen und Heimen ihre Arbeitgeber über den eigenen Impfstatus informieren. Die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie orientieren sich künftig vor allem an der Zahl der Menschen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen. Der Bundestag hat eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit der die Hospitalisierungsrate zur wichtigsten Größe für die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Pandemie wird. Beschlossen wurde zudem die Auskunftspflicht von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Heimen zu ihrem Impfstatus. Die Neuregelungen wurden mit breiter Mehrheit im Bundestag angenommen, sie waren formal Teil des Gesetzes für die Hochwasserhilfen.

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