Der Absturz einer Germanwings-Maschine über den Alpen kostete 150 Menschen das Leben. Sechs Jahre danach scheiterten jetzt Hinterbliebene erneut mit ihrer Klage: Das Gericht lehnte ein zusätzliches Schmerzensgeld ab.
In einem Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Germanwings-Absturz vor mehr als sechs Jahren haben die Hinterbliebenen eine Niederlage einstecken müssen. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Hamm wiesen am Dienstag die Berufungsklage mehrerer Angehöriger zurück, die von der Germanwings-Mutter Lufthansa zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 30.