Wer sich des Völkermords schuldig macht, ist weltweit nicht sicher vor Strafe – das ist die Botschaft eines Urteils des OLG Frankfurt zum Tod eines jesidischen Mädchens.
Wer sich des Völkermords schuldig macht, ist weltweit nicht sicher vor Strafe – das ist die Botschaft eines Urteils des OLG Frankfurt zum Tod eines jesidischen Mädchens.