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Bayerischer Gerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel

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Im Dezember hatte ein Gericht in Niedersachsen die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Nun hat auch ein Eilantrag gegen die entsprechende Regel in Bayern Erfolg.
Im Dezember hatte ein Gericht in Niedersachsen die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Nun hat auch ein Eilantrag gegen die entsprechende Regel in Bayern Erfolg. München – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel des Freistaats vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach in den Läden grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Das Gericht gab damit am Mittwoch einem Eilantrag gegen diese Corona-Maßnahme statt. Klägerin war die Inhaberin eines Lampengeschäfts. Auch für Niedersachsen hatte das dortige Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits Mitte Dezember überraschend die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. „Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung mit.

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