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Bundesverfassungs-Gericht: Bettensteuern sind mit Grundgesetz vereinbar

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Laut Bundesverfassungsgericht sind Bettensteuern mit dem Grundgesetz vereinbar. | TAG24
Karlsruhe – Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats wiesen Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. (Az. 1 BvR 2868/15 u. a.)
Die Bettensteuern werden auch in Dutzenden anderen Kommunen erhoben. Offiziell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer.

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