Start United States USA — mix Überraschend, aber verfassungswidrig?

Überraschend, aber verfassungswidrig?

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Der Vorschlag aus der Ampel-Koalition für eine Wahlrechtsreform wirft Fragen auf. Zwei Juristinnen sehen grobe rechtliche Verstöße.
Mit ihrem Vorschlag für eine Wahlrechtsreform hat die Ampel-Koalition in der vorigen Woche die Öffentlichkeit überrascht – und auch die Opposition im Bundestag. Nun mehren sich die Zweifel, ob der Vorschlag der Weisheit letzter Schluss ist. Auch verfassungsrechtliche Bedenken werden erhoben. Unions-Fraktionschef Friedrich Merz hat schon mit einer Klage in Karlsruhe gedroht, falls die Koalition das Modell – vorgestellt von den drei Abgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne) und Konstantin Kuhle mit ihrer Mehrheit im Parlament durchsetzen sollte. Was will die Ampel? Unter Verwendung des Begriffs „verbundene Mehrheitsregel“ wird das bestehende System der „personalisierten Verhältniswahl“ etwas anders begründet, im Wesentlichen aber fortgeführt. Einer der Verfechter, der Politikwissenschaftler Robert Vehrkamp, schreibt zum Neuansatz bei der Mandatszuteilung, dass der „Erfolg der Personenwahl im Wahlkreis unter den Vorbehalt eines ausreichenden Zweitstimmenanteils aus der Verhältniswahl“ gestellt werde. Diese Zweitstimmendeckung der Direktmandate läuft darauf hinaus, dass im Fall von Überhängen – wenn eine Partei also über die Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenproporz an Sitzen zusteht – Direktmandate nicht zugeteilt werden. Damit würde erreicht, dass der Bundestag nicht mehr über seine Normalgröße von 598 Mandate hinauswächst. Zwei Systeme nebeneinander
Letztlich bedeutet dies, dass sozusagen zwei Zuteilungssysteme nebeneinander bestehen. Welches angewendet wird, ergibt sich erst am Wahlabend im Lauf der Auszählung. Wenn in einem Bundesland keine Überhänge entstehen, würde wie bisher ohne jede Änderung zugeteilt. Die Direktmandatsgarantie für Wahlkreissieger, eine Grundregel der Mehrheitswahl, gilt.

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