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BGH äußert sich zu abgelehnten AfD-Ausschussvorsitzenden

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Als einzige Partei im Bundestag führt die AfD in keinem Ausschuss den Vorsitz – die anderen wollen ihre Kandidaten nicht mittragen.
Die Fraktion spricht von einem Bruch …

Als einzige Partei im Bundestag führt die AfD in keinem Ausschuss den Vorsitz – die anderen wollen ihre Kandidaten nicht mittragen. Die Fraktion spricht von einem Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und klagt deswegen in Karlsruhe. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren eine erste Entscheidung gefällt. Der Beschluss wird heute in schriftlicher Form veröffentlicht. Die Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. «Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position», heißt es auf der Homepage des Bundestags. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird im Ältestenrat ausgehandelt. Kommt es – wie nach der Wahl im September – zu keiner Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet.

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