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Die elf wichtigsten Fragen und Antworten zur Masern-Impfplicht

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die Masern-Impfpflicht abgewiesen. Was das bedeutet.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Donnerstag die seit etwa zweieinhalb Jahren bestehende Masern-Impfpflicht, unter anderem für Kita-Kinder. Mehrere Klagen betroffener Familien wurden zurückgezogen, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter mitteilten. Die Grundrechtseingriffe seien nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar.
Die vier Elternpaare mit ungeimpften Kleinkindern hatten geklagt, weil sie darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht sehen. „Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.“ (Az. 1 BvR 469/20 u.a.)
Expertinnen und Experten aber warnen vor dem Trugschluss, die Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Mit der Impflicht möchte man die Masern ganz ausrotten. 1. Wie gefährlich sind die Masern?
Symptome sind Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen und der typische Hautausschlag. Als Komplikationen können Durchfall, Mittelohr- und Lungenentzündungen auftreten. In sehr seltenen Fällen können Masern eine Gehirnentzündung nach sich ziehen, die in einer speziellen, erst nach Jahren auftretenden Variante nahezu immer tödlich endet. Außerdem warnen Experten davor, dass eine Infektion für längere Zeit das Immunsystem schwächt. Wer einmal die Masern hatte, ist für den Rest seines Lebens immun.2. Wie verbreitet sind die Masern in Deutschland?
In den Corona-Jahren wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) nur 76 (2020) und 10 (2021) Fälle gemeldet. Vorher waren es in der Regel mehrere Hundert im Jahr, 2015 sogar 2465. Kritiker der Impfpflicht verweisen auch auf diese relativ niedrigen Zahlen. Andererseits gibt es besonders gefährdete Menschen, die selbst nicht geimpft werden können, wie Säuglinge, Kranke mit Immunschwäche oder Schwangere. Wenn sich genügend andere impfen lassen, sind sie mitgeschützt.

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