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EuGH kippt deutsche Regelung zu Kindergeld für Zuzügler

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Deutschland darf Eltern aus anderen EU-Ländern in den ersten Aufenthaltsmonaten nicht generell das Kindergeld vorenthalten – auch wenn sie kein inländisches Einkommen erzielen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine deutsche Regelung zur Einschränkung von Kindergeldleistungen für Zuzügler aus anderen EU-Staaten für unzulässig erklärt. Die Richter des höchsten Europäischen Gerichts entschieden am Montag in Luxemburg, dass Ansprüche in den ersten drei Monaten des Aufenthalts nicht von Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden dürfen.
Das in Rede stehende Kindergeld stelle keine Sozialhilfeleistung im Sinn von möglichen Ausnahmebestimmungen dar, da es nicht der Sicherstellung des Lebensunterhalts diene, sondern dem Ausgleich von Familienlasten, erklärte der Gerichtshof.

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