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Gesetzlicher Pensions-Anpassungswert bei 5,8 Prozent

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Angesichts der Teuerung wird die Pensionserhöhung kräftig ausfallen, der gesetzliche Pensions-Anpassungswert liegt bei 5,8 Prozent.
Mit den Inflationszahlen vom Juli steht der gesetzliche Wert für die Pensionserhöhung fest: Wie die Statistik Austria berechnet hat, liegt dieser bei voraussichtlich 5,8 Prozent. Die Politik kann freilich auch höhere Zuwendungen beschließen, die Pensionistenvertreter fordern das auch. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) stellten eine soziale Staffelung in Aussicht.
Der gesetzliche
Anpassungsfaktor für 2023 ergibt sich aus den durchschnittlichen
Inflationswerten von August 2021 bis Juli 2022. Nachdem nun die
Inflationsrate für den Juli (9,3 Prozent) vorliegt, berechnete die Statistik Austria am Donnerstag wie bereits erwartet einen Richtwert zur Anpassung der Pensionen von voraussichtlich 5,8 Prozent.
Wie
hoch die Pensionserhöhung dann tatsächlich ausfallen wird, muss noch
verhandelt werden. Finanzminister Brunner kündigte gegenüber der APA an,
dass die Bundesregierung „jene, die besonders unter der Teuerung
leiden, stärker entlasten“ werde. „Die Menschen, die ihr Leben lang hart
gearbeitet haben, werden nicht im Stich gelassen. Das sind insbesondere
Bezieherinnen und Bezieher kleiner Pensionen.“ Wie in den vergangenen Jahren wird es also wohl eine soziale Staffelung geben.
Die Bundesregierung habe das ganze Jahr bereits viele Maßnahmen gegen die Teuerung umgesetzt, unterstrich Brunner, wie bereits insgesamt 600 Euro Teuerungsausgleich und eine Einmalzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten. „Wir werden jetzt in der Koalition das Gespräch führen und in den nächsten Wochen ein Modell für die Pensionserhöhung vorlegen“, meinte Brunner.

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