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Studierende können jetzt Energiepreispauschale beantragen

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Im September 2022 ist sie angekündigt worden, nun ist es so weit: Ab heute können Studierende die Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 200 Euro beantragen.
Beantragen können das Geld alle Personen, die am 1. Dezember 2022 an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung waren, die mindestens zwei Jahre geht. Es wird steuer- sowie sozialversicherungsfrei ausgezahlt. Eine zentrale digitale Antragsplattform gewährleistet eine bundesweite Einheitlichkeit bei der Antragstellung.
Um die 200 Euro zu bekommen, müssen Studierende und Berufsschülerinnen und -schüler sich ein sogenanntes Bund-ID-Konto anlegen – damit können sie dann auf dem Portal den Antrag stellen.

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