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Verfassungsgericht beanstandet Mini-Löhne für Gefangene

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Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Die Bundesländer müssen die jeweiligen Gesetze bis spätestens Ende Juni 2025 neu regeln, wie die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, in Karlsruhe sagte. Die Länder seien aber nicht dazu verpflichtet, eine rückwirkende Vergütungsregelung zu schaffen.

Die Bundesländer regeln solche Fragen des Strafvollzugs selbst. In den meisten herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht. Sie soll der Resozialisierung dienen, so dass Gefangene schrittweise wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden. Deshalb gilt für die Betroffenen auch kein Mindestlohn. Sie verdienten den Angaben nach je nach Qualifikation zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde.

Das Verfassungsgericht habe das Gebot der Resozialisierung unter Rückgriff auf die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip entwickelt, sagte König, die auch Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts ist.

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